Wer zählt nach § 18 EStG zu den freien Berufen?
Das Einkommensteuergesetz unterteilt die freien Berufe in drei Gruppen:
- 1. Katalogberufe: Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer.
- 2. Katalogähnliche Berufe: Z. B. diplomierte/akademische Softwareentwickler und Systemarchitekten (bei ingenieurähnlicher Tätigkeit), Designer.
- 3. Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten (z. B. Dozenten, Coaches, Texter, Musiker, Fotografen bei künstlerischer Gestaltung).