Welche 4 Angaben genügen bei einer Kleinbetragsrechnung?
Damit Kassenbons, Quittungen und kleine Rechnungen im Alltag schnell ausgestellt werden können, verlangt § 33 UStDV lediglich vier Kernangaben:
- 1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.
- 2. Das Ausstellungsdatum.
- 3. Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung.
- 4. Das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (Bruttobetrag) sowie der anzuwendende Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %) oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.