Was hat sich durch das Jahressteuergesetz 2024 ab 2025/2026 geändert?
Mit der Umsetzung der EU-Kleinunternehmerrichtlinie wurde § 19 UStG grundlegend modernisiert: Umsätze von Kleinunternehmern sind nun gesetzlich eine echte Umsatzsteuerbefreiung. Die maßgeblichen Grenzen orientieren sich an Nettoumsätzen (25.000 € im Vorjahr / 100.000 € im laufenden Jahr).
Auf jeder Kleinunternehmer-Rechnung muss zwingend ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen, zum Beispiel: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'