Rechnungsvorlage Kleinunternehmer (§ 19 UStG ohne Umsatzsteuer 2026)
Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Ohne Mehrwertsteuer, mit rechtssicherem Pflichthinweis und angepassten Umsatzgrenzen (25.000 € / 100.000 €).
Muster-Vorschau: Kleinunternehmer (§ 19 UStG) (DIN 5008)
Positionen & Texte im Generator anpassen →Lisa Bergmann – Kommunikationsdesign & Illustration
Kastanienallee 77 10435 Berlin
Lisa Bergmann – Kommunikationsdesign & Illustration
St.-Nr. / USt-IdNr.: 31/234/56789
Lisa Bergmann – Kommunikationsdesign & Illustration · Kastanienallee 77 10435 Berlin
Café Morgenrot UG (haftungsbeschränkt)
Rosenthaler Str. 14 10119 Berlin
RECHNUNG
| Pos. | Leistungsbeschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Konzeption & Gestaltung Corporate Design (Logo, Farbpalette, Typografie) | 1 Pausch. | 850,00 € | 850,00 € |
| 2 | Gestaltung Speisekarten & Druckdatenerstellung (DIN A4, 6-seitig) | 4 Std. | 75,00 € | 300,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer).
Checkliste: Pflichtangaben (Freelancer & Kreativ)
- Kein Umsatzsteuersatz (keine 19 % oder 7 %) und kein Umsatzsteuerbetrag
- Keine Trennung in Netto und Brutto (Endbetrag = Rechnungsbetrag)
- Zwingender Hinweis auf § 19 UStG (Grund für den fehlenden Steuerausweis)
- Vollständige Pflichtangaben nach § 14 UStG (Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum)
Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung
Die neuen Kleinunternehmer-Grenzen seit 2025/2026 (25.000 € / 100.000 €)
Durch das Jahressteuergesetz wurde § 19 UStG grundlegend reformiert: Die Umsatzgrenze des Vorjahres liegt nun bei 25.000 € (zuvor 22.000 €) und im laufenden Kalenderjahr bei 100.000 € (harte Grenze).
Solange Sie unter diesen Netto-Grenzen bleiben, sind Ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen auf Ihren Rechnungen keinerlei Mehrwertsteuer ausweisen und müssen zwingend auf § 19 UStG hinweisen.
- Formulierung 1: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
- Formulierung 2: 'Steuerbefreit gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).'
- Formulierung 3: 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG.'
Häufige Fragen zur Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Müssen Kleinunternehmer auch E-Rechnungen empfangen und erstellen?
Empfangen müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen seit dem 01.01.2025. Von der Pflicht zur aktiven Ausstellung elektronischer Rechnungen sind steuerfreie Umsätze nach § 19 UStG jedoch nach aktuellem § 34a UStDV weitgehend befreit – freiwillig ist die XRechnung (z. B. an Behörden) aber jederzeit möglich.
Passende kostenlose Rechner & Generatoren
Kleinunternehmer-Rechner →
Überprüfe deine Berechtigung für die Kleinunternehmerregelung nach den neuen gesetzlichen Grenzwerten (25.000 € Vorjahr / 100.000 € lfd. Jahr). Simuliere Preisvorteil bei Privatkunden vs. Vorsteuerabzug.
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