KLEINUNTERNEHMERREGELUNGReform 2025/2026

Rechnungsvorlage Kleinunternehmer (§ 19 UStG ohne Umsatzsteuer 2026)

Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Ohne Mehrwertsteuer, mit rechtssicherem Pflichthinweis und angepassten Umsatzgrenzen (25.000 € / 100.000 €).

Muster-Vorschau: Kleinunternehmer (§ 19 UStG) (DIN 5008)

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Lisa Bergmann – Kommunikationsdesign & Illustration

Kastanienallee 77 10435 Berlin

Lisa Bergmann – Kommunikationsdesign & Illustration

St.-Nr. / USt-IdNr.: 31/234/56789

Lisa Bergmann – Kommunikationsdesign & Illustration · Kastanienallee 77 10435 Berlin

Café Morgenrot UG (haftungsbeschränkt)

Rosenthaler Str. 14 10119 Berlin

Dokument:RECHNUNG
Steuerregel:Reform 2025/2026

RECHNUNG

Pos.LeistungsbeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Konzeption & Gestaltung Corporate Design (Logo, Farbpalette, Typografie)1 Pausch.850,00 €850,00 €
2Gestaltung Speisekarten & Druckdatenerstellung (DIN A4, 6-seitig)4 Std.75,00 €300,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer).

Summe Netto:1.150,00 €
Rechnungsbetrag:1.150,00 €

Checkliste: Pflichtangaben (Freelancer & Kreativ)

  • Kein Umsatzsteuersatz (keine 19 % oder 7 %) und kein Umsatzsteuerbetrag
  • Keine Trennung in Netto und Brutto (Endbetrag = Rechnungsbetrag)
  • Zwingender Hinweis auf § 19 UStG (Grund für den fehlenden Steuerausweis)
  • Vollständige Pflichtangaben nach § 14 UStG (Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum)

Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer).“
Im Rechnungsgenerator automatisch einfügen lassen

Die neuen Kleinunternehmer-Grenzen seit 2025/2026 (25.000 € / 100.000 €)

Durch das Jahressteuergesetz wurde § 19 UStG grundlegend reformiert: Die Umsatzgrenze des Vorjahres liegt nun bei 25.000 € (zuvor 22.000 €) und im laufenden Kalenderjahr bei 100.000 € (harte Grenze).

Solange Sie unter diesen Netto-Grenzen bleiben, sind Ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen auf Ihren Rechnungen keinerlei Mehrwertsteuer ausweisen und müssen zwingend auf § 19 UStG hinweisen.

  • Formulierung 1: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
  • Formulierung 2: 'Steuerbefreit gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).'
  • Formulierung 3: 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG.'

Häufige Fragen zur Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Müssen Kleinunternehmer auch E-Rechnungen empfangen und erstellen?

Empfangen müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen seit dem 01.01.2025. Von der Pflicht zur aktiven Ausstellung elektronischer Rechnungen sind steuerfreie Umsätze nach § 19 UStG jedoch nach aktuellem § 34a UStDV weitgehend befreit – freiwillig ist die XRechnung (z. B. an Behörden) aber jederzeit möglich.