REINIGUNG & FACILITY MANAGEMENTPrivat (§ 35a) & B2B (§ 13b)

Rechnungsvorlage Gebäudereinigung & Reinigungskraft (§ 13b & § 35a)

Rechnungsvorlage für Gebäudereiniger, Büroreinigung, Fensterputzer und Haushaltshilfen: Sowohl für Gewerbekunden als auch mit 20 % Steuervorteil (§ 35a EStG) für Privathaushalte.

Muster-Vorschau: Gebäudereinigung & Putzhilfe (DIN 5008)

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KlarGlanz Gebäudeservice & Objektpflege

Industrieweg 5 70173 Stuttgart

KlarGlanz Gebäudeservice & Objektpflege

St.-Nr. / USt-IdNr.: DE219876543

KlarGlanz Gebäudeservice & Objektpflege · Industrieweg 5 70173 Stuttgart

Kanzlei am Schlossplatz Partnerschaft mbB

Schlossplatz 4 70173 Stuttgart

Dokument:RECHNUNG
Steuerregel:Privat (§ 35a) & B2B (§ 13b)

RECHNUNG

Pos.LeistungsbeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Unterhaltsreinigung Büroräume (4x monatlich à 3,5 Std. im Oktober 2026)§ 35a EStG Lohnanteil14 Std.34,00 €476,00 €
2Glas- und Rahmenreinigung straßenseitig inkl. Hebebühneneinsatz§ 35a EStG Lohnanteil1 Pausch.160,00 €160,00 €
3Hygiene- & Verbrauchsmaterial (Papierhandtücher, Flüssigseife, Desinfektion)1 Pausch.48,00 €48,00 €

Leistungszeitraum: Oktober 2026. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG sind die ausgewiesenen Arbeitskosten bei Überweisung steuerlich absetzbar.

§ 35a EStG Ausweis: Enthaltene Arbeits- und Fahrtkosten: 636,00 € Netto (756,84 € Brutto).

Summe Netto:684,00 €
zzgl. Umsatzsteuer:129,96 €
Rechnungsbetrag:813,96 €

Checkliste: Pflichtangaben (Handwerk & Bau)

  • Bei B2B an andere Reinigungsbetriebe: Reverse Charge nach § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG beachten!
  • Bei normalen Gewerbekunden (Büros, Praxen): Regulär 19 % Umsatzsteuer
  • Bei Privathaushalten: Arbeitskosten separat für § 35a EStG ausweisen

Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung

„Leistungszeitraum: Oktober 2026. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG sind die ausgewiesenen Arbeitskosten bei Überweisung steuerlich absetzbar.“
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Sonderfall § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG in der Gebäudereinigung

Reinigen Sie im Subauftrag für ein anderes Gebäudereinigungsunternehmen (das den Nachweis USt 1 TG besitzt), greift genau wie am Bau das Reverse-Charge-Verfahren ohne Mehrwertsteuer. Reinigen Sie dagegen für ein normales Büro, eine Arztpraxis oder Privatkunden, stellen Sie regulär mit 19 % USt (oder als Kleinunternehmer nach § 19 UStG) ab.

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung & Putzhilfe

Wie oft sollte die Unterhaltsreinigung abgerechnet werden?

Üblich ist eine monatliche Sammelrechnung am Monatsende oder eine Dauerrechnung bei festen monatlichen Pauschalen.