Gesetzliche Pausenregelung (§ 4 ArbZG) und Dezimalstunden-Umrechnung
Nach § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zwingend vorgeschrieben; bei mehr als 9 Stunden beträgt die Mindestpause 45 Minuten.
Für die Rechnungsstellung und Lohnabrechnung müssen Uhrzeiten (Minuten) zudem in kaufmännische Dezimalstunden (Industriestunden) umgerechnet werden: 45 Minuten entsprechen dabei nicht 0,45 Stunden, sondern 0,75 Stunden (45 ÷ 60). Unser Generator übernimmt beides vollautomatisch.