Der größte Denkfehler bei der Stundensatzkalkulation
Viele Gründer und Selbstständige teilen ihr Wunsch-Jahreseinkommen fälschlicherweise durch 1.600 bis 1.800 Stunden (Vollzeitangestellte). Doch als Unternehmer ist man nicht zu 100 % fakturierbar.
Nach Abzug von Feiertagen, Urlaub, Krankheit sowie unbezahlten Stunden für Buchhaltung, Marketing, Akquise und Weiterbildung liegt die reale fakturierbare Quote typischerweise nur bei 60 % bis maximal 70 % der Gesamtarbeitszeit (ca. 900 bis 1.100 abrechenbare Stunden im Jahr).