Wie die Gewerbesteuer in Deutschland berechnet wird
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer der Gemeinden. Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erhalten einen gesetzlichen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG haben keinen Freibetrag.
Auf den übersteigenden Gewerbeertrag wird die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Dieser Steuermessbetrag wird anschließend mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.