Gesetzliche Grundlagen für Verzugszinsen in Deutschland
Gerät ein Kunde mit der Begleichung einer fälligen Rechnung in Verzug, steht dem Gläubiger kraft Gesetzes ein Zinsanspruch nach § 288 BGB zu. Eine Mahnung ist oft nicht einmal erforderlich, wenn das Zahlungsziel kalendermäßig bestimmt war (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Höhe des Verzugszinssatzes richtet sich nach dem halbjährlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz nach § 247 BGB:
- B2B (Geschäftskunden): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB)
- B2C (Verbraucher): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB)
- Gesetzliche Verzugspauschale von 40 € bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 5 BGB) – ohne Schadensnachweis sofort fällig!