E-Rechnungspflicht in Deutschland seit 2025
Mit dem Wachstumschancengesetz ist der Empfang von elektronischen Rechnungen nach dem europäischen Standard EN 16931 für alle inländischen B2B-Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend.
Eine reine Bild-PDF per E-Mail gilt im Geschäftsverkehr nicht mehr als rechtskonforme E-Rechnung. Echte E-Rechnungen basieren auf strukturierten XML-Daten – entweder als reine XML (XRechnung) oder als hybride PDF/A-3 mit eingebetteter XML (ZUGFeRD).
- Empfangspflicht gilt ausnahmslos für alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer)
- XRechnung nutzt UBL (Universal Business Language) oder UN/CEFACT CII
- ZUGFeRD kombiniert druckbare PDF mit maschinenlesbarem XML-Anhang