Warum die qualifizierte USt-IdNr.-Prüfung für deutsche Unternehmer Pflicht ist
Lieferst du Waren oder Dienstleistungen steuerfrei an ein Unternehmen im EU-Ausland (innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG oder B2B-Dienstleistung nach § 13b UStG / Reverse Charge), haftest du für die deutsche Umsatzsteuer, falls die USt-IdNr. deines Kunden ungültig ist.
Die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (BFH) verlangt, dass Unternehmer den Nachweis der Gültigkeit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung dokumentieren und gem. § 14b UStG 10 Jahre aufbewahren.
- Verhindert Steuernachzahlungen von 19% bei Betriebsprüfungen
- Gültigkeit und Adressabgleich im offiziellen EU-VIES-Register
- Druckfertiger Prüfnachweis mit Zeitstempel und Konsultationsnummer