FREIE BERUFE & HONORAREHonorarrechnung

Rechnungsvorlage Freiberufler & Katalogberufe (§ 18 EStG Honorarrechnung)

Professionelle Honorarrechnung Vorlage für Freiberufler (Ingenieure, Architekten, Texter, Berater, Journalisten): Ohne Handelsregistereintrag, mit 7 % oder 19 % USt.

Muster-Vorschau: Freiberufler (Honorarrechnung) (DIN 5008)

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Dr. Markus Lindner – Freier Fachjournalist & Lektor

Goethestraße 19 60313 Frankfurt am Main

Dr. Markus Lindner – Freier Fachjournalist & Lektor

St.-Nr. / USt-IdNr.: DE812938475

Dr. Markus Lindner – Freier Fachjournalist & Lektor · Goethestraße 19 60313 Frankfurt am Main

Fachverlag Wirtschaft & Technik GmbH

Mainzer Landstraße 120 60327 Frankfurt am Main

Dokument:HONORARRECHNUNG
Steuerregel:Honorarrechnung

HONORARRECHNUNG

Pos.LeistungsbeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Verfassen des Fachbeitrags 'KI in der deutschen Industrie' inkl. Einräumung der Nutzungsrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG)1 Pausch.1.200,00 €1.200,00 €
2Redaktionelles Lektorat & Faktenprüfung Sonderheft 03/20266 Std.95,00 €570,00 €

Vielen Dank für den Auftrag. Bitte überweisen Sie das Honorar innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer.

Summe Netto:1.770,00 €
zzgl. Umsatzsteuer:192,30 €
Rechnungsbetrag:1.962,30 €

Checkliste: Pflichtangaben (Freelancer & Kreativ)

  • Vollständiger bürgerlicher Vor- und Zunahme des Freiberuflers
  • Prüfung des Steuersatzes: 7 % bei Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) vs. 19 % bei Beratung/Lektorat
  • Hinweis für Auftraggeber bei künstlerisch/publizistischen Leistungen (mögliche KSK-Abgabepflicht des Auftraggebers)

Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung

„Vielen Dank für den Auftrag. Bitte überweisen Sie das Honorar innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer.“
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Besonderheiten bei der Honorarrechnung für Freiberufler

Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind nicht im Handelsregister eingetragen. Auf der Rechnung muss daher stets der volle Vor- und Nachname erscheinen (auch wenn eine Berufs- oder Atelierbezeichnung geführt wird).

Kreativ- und Medienfreiberufler (Journalisten, Autoren, Designer, Fotografen) profitieren häufig vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, sofern die Einräumung oder Übertragung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz im Vordergrund steht.

Häufige Fragen zur Freiberufler (Honorarrechnung)

Heißt es bei Freiberuflern Rechnung oder Honorarrechnung?

Steuerrechtlich nach § 14 UStG sind beide Begriffe vollkommen gleichwertig. Der Begriff 'Honorarrechnung' oder 'Liquidation' ist in freien Berufen historisch üblich.