Rechnungsvorlage Bauleistungen nach § 13b UStG (Reverse Charge am Bau)
Rechtssichere Vorlage für Bauleistungen zwischen Bauunternehmen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG: Netto-Abrechnung mit amtlichem Pflichthinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Muster-Vorschau: Bauleistung (§ 13b UStG) (DIN 5008)
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Gewerbering 9 44135 Dortmund
Trockenbau & Innenausbau Kalski
St.-Nr. / USt-IdNr.: 314/5123/4891
Trockenbau & Innenausbau Kalski · Gewerbering 9 44135 Dortmund
Hochbau Westfalen Generalunternehmer GmbH
Baustraße 100 44141 Dortmund
RECHNUNG (§ 13b UStG)
| Pos. | Leistungsbeschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | BV Bürokomplex Süd: Erstellen von GK-Ständerwerkswänden (d=100mm, doppelt beplankt inkl. Dämmung) | 145 m² | 54,00 € | 7.830,00 € |
| 2 | Einbau von Türzargen inkl. Verstärkungsprofilen im Trockenbau | 6 Stk. | 115,00 € | 690,00 € |
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 UStG (Bauleistungen). Eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b EStG liegt vor.
Checkliste: Pflichtangaben (Handwerk & Bau)
- Kein Umsatzsteuerausweis (nur Nettobetrag berechnen!)
- Zwingender Pflichttext: 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)'
- Nachweis des Auftraggebers (Vordruck USt 1 TG), dass dieser nachhaltig Bauleistungen erbringt
- Hinweis auf gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (verhindert 15 % Bauabzugsteuer)
Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung
Wann greift § 13b UStG bei Bauleistungen im Inland?
Erbringt ein Bauunternehmer oder Subunternehmer nachhaltige Bauleistungen (Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen) an einen anderen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, kehrt sich die Steuerschuldnerschaft um.
Der leistende Subunternehmer stellt eine reine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer aus. Der Generalunternehmer (Leistungsempfänger) berechnet die 19 % Umsatzsteuer selbst, meldet sie in seiner USt-VA an und zieht sie bei Vorsteuerabzugsberechtigung gleichzeitig wieder ab.
- Prüfen Sie vorab die Bescheinigung 'USt 1 TG' Ihres Auftraggebers
- Legen Sie Ihre Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bei, sonst muss der Auftraggeber 15 % Bauabzugsteuer einbehalten
- Bloße Materiallieferungen oder reine Planungsleistungen (Architekten/Statiker) fallen NICHT unter § 13b UStG
Häufige Fragen zur Bauleistung (§ 13b UStG)
Was passiert, wenn ich trotz § 13b UStG versehentlich 19 % MwSt. ausweise?
Dann schulden Sie die unrichtig ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG dem Finanzamt, während Ihr Auftraggeber diese Umsatzsteuer NICHT als Vorsteuer abziehen darf. Die Rechnung muss zwingend storniert und netto neu ausgestellt werden.
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