Verbindliches Angebot, freibleibendes Angebot oder Kostenvoranschlag?
Nach § 145 BGB ist ein kaufmännisches Angebot grundsätzlich rechtlich bindend, sobald es dem Kunden zugeht. Um sich gegen Preisschwankungen bei Material oder Auslastungsänderungen abzusichern, sollten Sie entweder eine klare Bindefrist ('Gültig bis...') definieren oder das Angebot als 'freibleibend' kennzeichnen.
Ein Kostenvoranschlag (§ 649 BGB, häufig im Handwerk und bei Werkverträgen) ist dagegen eine fachmännische Kostenprognose, bei der eine Überschreitung von mehr als 15–20 % dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden muss.
- Eventual- & Alternativpositionen: Bieten Sie Zusatzleistungen (z. B. Wartungsvertrag) direkt im Angebot an, ohne die Hauptsumme optisch aufzublähen.
- Unterschriftsfeld zur Auftragserteilung: Ihr Kunde kann das PDF direkt gegenzeichnen und als rechtsverbindliche Auftragsbestätigung zurücksenden.
- 1-Klick Rechnungs-Konverter: Wurde das Angebot angenommen, wandeln Sie alle Positionen mit einem Klick direkt in den Rechly Rechnungsgenerator um.