Das dreistufige deutsche Mahnwesen nach BGB
Zahlt ein Kunde nicht fristgerecht, regelt § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den Eintritt des Verzugs.
In der Geschäftspraxis hat sich ein dreistufiger Mahnprozess etabliert, der die Kundenbeziehung schont, aber rechtlich alle Weichen für Inkasso und gerichtliche Schritte stellt.
- Stufe 1 (Zahlungserinnerung): Freundlicher Hinweis ohne Verzugskosten. Typische Zahlungsfrist: 7 bis 10 Tage.
- Stufe 2 (1. Mahnung): Bestimmte Aufforderung mit Geltendmachung von Verzugszinsen und Mahnspesen. Frist: 7 Tage.
- Stufe 3 (Letzte Mahnung): Letzte Fristsetzung (3 bis 5 Tage) mit unmissverständlicher Androhung des gerichtlichen Mahnbescheids oder Inkassoübergabe.