So berechnen Sie die Mehrwertsteuer (19 % und 7 %) fehlerfrei
Der häufigste Rechenfehler im Büroalltag passiert beim Herausrechnen der Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag: Wer von 100,00 € Brutto einfach 19 % abzieht (81,00 €), rechnet falsch! Denn der Bruttobetrag entspricht 119 % des Nettowerts.
Korrekt teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % Regelsteuersatz) bzw. durch 1,07 (bei 7 % ermäßigtem Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG). Aus 100,00 € Brutto ergeben sich somit exakt 84,03 € Netto und 15,97 € Umsatzsteuer.
- 19 % Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG): Gilt für fast alle gewerblichen Dienstleistungen, Handwerksarbeiten, Software, Beratung und Warenverkäufe.
- 7 % Ermäßigter Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG): Gilt u. a. für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Urheberrechte sowie den öffentlichen Nahverkehr.
- 0 % Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG): Gilt seit 2023 für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen.