E-Rechnung & GoBDRechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 UStG (Wachstumschancengesetz)

E-Rechnungspflicht in Deutschland (2025 bis 2028) – Fristen, Ausnahmen & Formate

Kurzdefinition: E-Rechnungspflicht 2025–2028

Durch das Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931 wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1) seit dem 1. Januar 2025 der gesetzliche Standard für inländische B2B-Umsätze in Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze (Stand 2026):

  • Ab 01.01.2025:Jedes deutsche Unternehmen (auch Kleinunternehmer!) muss in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) zu empfangen und auszulesen.
  • Bis 31.12.2026: Allgemeine Übergangsfrist – Papierrechnungen sowie PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) bleiben für den Versand noch zulässig.
  • Ab 01.01.2027: Verpflichtender E-Rechnungsversand für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
  • Ab 01.01.2028: Verpflichtender E-Rechnungsversand für alle B2B-Unternehmen.

Was gilt gesetzlich als E-Rechnung – und was nicht mehr?

Das neugefasste Umsatzsteuergesetz unterscheidet streng zwischen einer 'elektronischen Rechnung' und einer 'sonstigen Rechnung': Eine einfache PDF-Datei per E-Mail oder ein eingescanntes Papierdokument ist KEINE E-Rechnung mehr!

Als echte E-Rechnung gilt nur ein Rechnungsdokument, das in einem strukturierten elektronischen Format gemäß der europäischen Norm CEN EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Weiterverarbeitung ermöglicht. Die beiden führenden Standards in Deutschland sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (hybrides PDF/A-3 mit eingebettetem XML).

Häufige Fragen zu E-Rechnungspflicht 2025–2028

Müssen auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) E-Rechnungen empfangen können?

Ja! Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 ausnahmslos für alle inländischen Unternehmer im B2B-Bereich – auch für Kleinunternehmer, Vermieter und Freiberufler. Mit dem kostenlosen Rechly E-Rechnung Viewer können Sie jede XRechnung oder ZUGFeRD-Datei sofort ohne Softwareinstallation öffnen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatkunden (B2C)?

Nein. Gegenüber privaten Endverbrauchern (B2C) sowie bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € Brutto (§ 33 UStDV) und Fahrausweisen (§ 34 UStDV) dürfen weiterhin Papier- oder Standard-PDF-Rechnungen genutzt werden.

Weitere Themen im Rechly Steuer- & Rechnungs-Lexikon