Die 6 wichtigsten Grundsätze der GoBD für Selbstständige
Jeder Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (egal ob Bilanzierer oder EÜR-Rechner, egal ob Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer) muss die GoBD beachten:
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Ein sachverständiger Dritter (Betriebsprüfer) muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können.
- Vollständigkeit: Alle Ein- und Ausgangsrechnungen müssen lückenlos vorhanden sein.
- Richtigkeit: Geschäftsvorfälle müssen wahrheitsgemäß abgebildet werden.
- Zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung: Keine monatelangen Belegsammlungen im Schuhkarton.
- Ordnung: Systematische Ablage für schnellen Datenzugriff (Z1/Z2/Z3-Zugriff).
- Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO): Korrekturen dürfen nur über nachvollziehbare Stornorechnungen erfolgen.