HANDWERK & GEWERBEInkl. § 35a EStG Ausweis

Rechnungsvorlage Handwerker (§ 35a EStG Lohnkosten & Material trennen)

Kostenlose Rechnungsvorlage für Handwerksbetriebe: Arbeitskosten, Fahrtkosten und Material sauber getrennt ausweisen, damit Privatkunden 20 % Steuerbonus nach § 35a EStG absetzen können.

Muster-Vorschau: Handwerker-Rechnung (§ 35a EStG) (DIN 5008)

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Meisterbetrieb Elektro & Sanitär Weber GmbH

Handwerkerstraße 18 50667 Köln

Meisterbetrieb Elektro & Sanitär Weber GmbH

St.-Nr. / USt-IdNr.: DE298374651

Meisterbetrieb Elektro & Sanitär Weber GmbH · Handwerkerstraße 18 50667 Köln

Familie Thomas & Julia Schneider

Lindenallee 42 50937 Köln

Dokument:RECHNUNG
Steuerregel:Inkl. § 35a EStG Ausweis

RECHNUNG

Pos.LeistungsbeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Monteurstunden: Demontage Altgerät & Installation Wärmepumpen-Inneneinheit (Arbeitsleistung)§ 35a EStG Lohnanteil8.5 Std.68,00 €578,00 €
2An- und Abfahrtspauschale Kundendienstfahrzeug inkl. Rüstzeit§ 35a EStG Lohnanteil1 Pausch.45,00 €45,00 €
3Kupferrohrleitung, Sicherheitsgruppe & Dämmmaterial (Materialanteil)1 Pausch.380,00 €380,00 €

Steuerhinweis gemäß § 35a EStG: Bitte begleichen Sie diese Rechnung ausschließlich per Banküberweisung. Bei Barzahlung erkennt das Finanzamt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht an.

§ 35a EStG Ausweis: Enthaltene Arbeits- und Fahrtkosten: 623,00 € Netto (741,37 € Brutto).

Summe Netto:1.003,00 €
zzgl. Umsatzsteuer:190,57 €
Rechnungsbetrag:1.193,57 €

Checkliste: Pflichtangaben (Handwerk & Bau)

  • Trennung von Arbeitskosten (Lohn + Fahrt + Maschinenkosten) und Materialkosten für § 35a EStG
  • Hinweis auf zweijährige Aufbewahrungspflicht für Privatkunden (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG)
  • Verbot der Barzahlung für den Steuerabzug nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG erwähnen
  • Vollständiger Leistungszeitraum bzw. Datum der Abnahme

Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung

„Steuerhinweis gemäß § 35a EStG: Bitte begleichen Sie diese Rechnung ausschließlich per Banküberweisung. Bei Barzahlung erkennt das Finanzamt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht an.“
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Warum Handwerkerrechnungen Lohn und Material trennen müssen

Privatkunden können 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einer Handwerkerrechnung (maximal 1.200 € pro Jahr bei 6.000 € Lohnkosten) gemäß § 35a Abs. 3 EStG direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen.

Materialkosten sind von dieser Steuerförderung ausdrücklich ausgeschlossen. Weisen Sie auf Ihrer Handwerkerrechnung die Arbeitsstunden und Anfahrtskosten separat aus, bieten Sie Ihren Kunden einen enormen finanziellen Mehrwert und vermeiden nachträgliche Korrekturwünsche.

  • Begünstigt: Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinen- und Gerätekosten sowie Verbrauchsmittel (z. B. Abdeckfolie, Reiniger)
  • Nicht begünstigt: Eingebaute Materialien, Ersatzteile, Fliesen, Armaturen oder Farben
  • Zwingend erforderlich: Unbare Zahlung per Überweisung oder GiroCode auf das Geschäftskonto

Aufbewahrungspflicht-Hinweis bei Arbeiten am Grundstück

Führen Sie Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück für Privatpersonen aus, müssen Sie den Kunden nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG darauf hinweisen, dass er die Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren hat.

Häufige Fragen zur Handwerker-Rechnung (§ 35a EStG)

Muss ich bei einem Pauschalpreis trotzdem den Lohnanteil ausweisen?

Ja, auch bei vereinbarten Pauschalpreisen darf und sollte der enthaltene Arbeits- und Fahrtkostenanteil prozentual oder betragsmäßig in der Fußzeile der Rechnung geschätzt und separat ausgewiesen werden, damit das Finanzamt den Abzug nach § 35a EStG anerkennt.

Darf eine Handwerkerrechnung bar bezahlt werden?

Zivilrechtlich ja, aber steuerlich verliert der Privatkunde bei Barzahlung vollständig den Steuerbonus nach § 35a EStG. Empfehlen Sie daher immer die Überweisung per SEPA-GiroCode.