Funktionsweise der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ist die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmer.
Sie basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG): Betriebseinnahmen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem sie auf Ihrem Konto eingehen; Ausgaben in dem Moment, in dem sie bezahlt werden.