Warum prüft das Finanzamt den Leistungszeitraum so genau?
Umsatzsteuerlich entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG) – nicht erst mit dem Rechnungsdatum! Deshalb benötigt der Betriebsprüfer das Leistungsdatum, um zu prüfen, ob Umsatzsteuer und Vorsteuer im richtigen Monat oder Quartal angemeldet wurden.