PROJEKTABSCHLUSS & VOB/BInkl. Abschlags-Abzug

Schlussrechnung Vorlage (Endabrechnung mit Abzug von Abschlägen)

Rechtssichere Schlussrechnung Vorlage nach § 14 Abs. 5 UStG: Gesamtleistung aufführen, erhaltene Abschlagszahlungen (Netto + USt) sauber abziehen und Restzahlung ausweisen.

Muster-Vorschau: Schlussrechnung (Endabrechnung) (DIN 5008)

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Holzbau & Zimmerei Meisterbetrieb Albrecht

Sägewerkstraße 3 83022 Rosenheim

Holzbau & Zimmerei Meisterbetrieb Albrecht

St.-Nr. / USt-IdNr.: DE245123890

Holzbau & Zimmerei Meisterbetrieb Albrecht · Sägewerkstraße 3 83022 Rosenheim

Bauherrschaft Familie Dr. Weber

Alpenblick 7 83026 Rosenheim

Dokument:SCHLUSSRECHNUNG
Steuerregel:Inkl. Abschlags-Abzug

SCHLUSSRECHNUNG

Pos.LeistungsbeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Gesamtleistung: Dachstuhl-Erneuerung inkl. Konstruktionsvollholz & Dacheindeckung (Materialanteil)1 Pausch.13.000,00 €13.000,00 €
2Gesamtleistung: Zimmererarbeiten, Richtfest & Montage vor Ort (Arbeitsleistung § 35a EStG)§ 35a EStG Lohnanteil1 Pausch.8.000,00 €8.000,00 €
3ABZUG: Bereits erhaltene 1. Abschlagszahlung (Rechnung RE-2026-051 vom 01.10.2026, bezahlt am 08.10.2026)1 Abzug-8.400,00 €-8.400,00 €

Schlussrechnung nach erfolgreicher Endabnahme am 22.10.2026. Die bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 8.400,00 € netto (zzgl. 1.596,00 € USt = 9.996,00 € brutto) wurde gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG in Abzug gebracht.

§ 35a EStG Ausweis: Enthaltene Arbeits- und Fahrtkosten: 8.000,00 € Netto (9.520,00 € Brutto).

Summe Netto:12.600,00 €
zzgl. Umsatzsteuer:2.394,00 €
Rechnungsbetrag:14.994,00 €

Checkliste: Pflichtangaben (Spezialrechnungen)

  • Aufführung der gesamten erbrachten Leistung (nicht nur der Restleistung!)
  • Offener Abzug aller bereits vereinnahmten Teilentgelte / Abschläge jeweils mit Netto- und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG)
  • Datum der tatsächlichen Bau- oder Projekt-Endabnahme angeben

Wichtiger Pflichthinweis auf der Rechnung

„Schlussrechnung nach erfolgreicher Endabnahme am 22.10.2026. Die bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 8.400,00 € netto (zzgl. 1.596,00 € USt = 9.996,00 € brutto) wurde gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG in Abzug gebracht.“
Im Rechnungsgenerator automatisch einfügen lassen

Der häufigste Steuerfehler bei Schlussrechnungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Wenn Sie in einer Schlussrechnung die bereits bezahlten Abschläge nicht korrekt offen mit Netto- und Umsatzsteuerbetrag abziehen, schulden Sie dem Finanzamt die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag ein zweites Mal (§ 14c Abs. 1 UStG)!

Durch eine negative Abzugsposition in unserem Rechnungsgenerator werden sowohl die Netto-Bemessungsgrundlage als auch die Umsatzsteuer automatisch centgenau reduziert.

Häufige Fragen zur Schlussrechnung (Endabrechnung)

Muss ich nicht bezahlte Abschlagsrechnungen in der Schlussrechnung abziehen?

In der Schlussrechnung ziehen Sie nur tatsächlich vereinnahmte (bezahlte) Abschläge ab. Noch offene Abschlagsrechnungen erklären Sie in der Schlussrechnung ausdrücklich für gegenstandslos.