Welche Anforderungen muss die Handwerkerrechnung erfüllen?
Damit das Finanzamt den Steuerbonus gewährt, muss der Handwerksbetrieb auf der Rechnung zwingend zwischen begünstigten Lohn-/Fahrtkosten und nicht begünstigten Materialkosten trennen:
- Begünstigt (20 % Abzug): Arbeitslohn vor Ort, Anfahrtskosten, Maschinen- und Gerätekosten sowie Verbrauchsmittel (z. B. Abdeckfolie, Reinigungsmittel) inklusive der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
- Nicht begünstigt: Eingebaute Materialien und Waren (z. B. Fliesen, Farbe, Heizkörper, Ersatzteile).
- Unbare Zahlung: Bei Barzahlung gegen Quittung verweigert das Finanzamt den Steuerabzug ausnahmslos!