Dienstreise (0,30 €/km) vs. Entfernungspauschale (0,30 € / 0,38 €)
Bei Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen zu Kunden, Baustellen oder Messen) mit dem privaten PKW dürfen Selbstständige und Arbeitnehmer jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt!) pauschal mit 0,30 € als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten ansetzen.
Für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt dagegen die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): Sie zählt nur für die einfache Strecke (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer).