Gesetzliche Spesenpauschalen für Dienstreisen
Unternehmer und Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Mehraufwendungen für Verpflegung steuerfrei bzw. als Betriebsausgabe geltend machen (§ 9 Abs. 4a EStG).
Wurden Mahlzeiten vom Kunden, Veranstalter oder Hotel gestellt, schreibt das Gesetz feste Kürzungen der 24h-Pauschale vor: 20 % für ein Frühstück und jeweils 40 % für ein Mittag- oder Abendessen.