Vom TMG zum DDG: Wichtige Änderungen für Webseiten-Betreiber
Am 14. Mai 2024 ist in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es hat das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Webseitenbetreiber, die in ihrem Impressum noch auf '§ 5 TMG' verweisen, sollten diesen Verweis zügig auf '§ 5 DDG' aktualisieren.
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.